Entwurf der Verfassung der Mammutstadt

Ahlen/Mammutstadt den 26.7.2010
§1 In der Mammutstadt herrscht zwischen 10 und 17 Uhr ein striktes Rauchverbot.
§2 In der Mammutstadt sind keine Tiere außer Manni unser Maskottchen zugelassen.
§3 Inlineskater, Roller, Skateboards, Waveboards und Rollschuhe sind verboten.
§4 Als Währung sind Euro und Mammons (M) zugelassen.
§5 Sachbeschädigung ist untersagt und wird vom Mammut Sicherheitsdienst verfolgt.
§6 Elter haben weder das Recht für ihre Kinder vorzudrängeln, weder sich in Streitereien einzumischen. Die Betreuer am Eingang haben die Pflicht, die Eltern zu beobachten. Verstoßen die Eltern trotzdem mehrfach gegen die Regeln, kann ein Verbot zum Betreten der Mammutstadt verhängt werden.
§7 Jeder ist dazu verpflichtet, seinen Müll in den Mülleimer zu schmeißen.
§8 Es ist untersagt den Mammon und die Schecks zu fälschen und umzuändern. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von dem doppelten Wert der gefälschten Summe (In echten Mammons).
§9 In der Mammutstadt gilt der Grundsatz des gegenseitigen Respekts. Schlägereien sind verboten und werden bestraft. (Siehe §11)
§10 Diebstahl von Privat- und Staatsbesitz ist strengstens verboten und wird angemessen bestraft. (Siehe §11)
§11 Bei den ersten beiden Verstößen gegen die Verfassung der Mammutstadt reicht eine Ermahnung. Beim dritten Mal droht eine Geldstrafe von 3M.Der vierte Verstoß wird mit 5M bestraft. Beim fünften Mal werden 10 M eingesammelt und beim sechsten Verstoß ist ein Ausschluss aus der Mammutstadt möglich.
§12 Die Mammutstadt hat einen eigenen Sicherheitsdienst, der verpflichtet ist, die Mammutbürger zu schützen, sie zur Ordnung zu rufen und sie bei Verstoßen angemessen zu ermahnen und zu bestrafen.
§13 In der Mammutstadt sind private Unternehmen erlaubt. Selbstständig kann nur werden, wer mindestens die dritte Klasse besuchen, das Seminar in der Kinder Uni besucht haben und die Betriebserlaubnis von Bank erhalten hat. Die Unternehmen sind verpflichtet, folgende Steuersätze zu zahlen: Bei Einnahmen bis 50M werden 15% Steuern gezahlt. Werden Zahlen bis 75M eingenommen, müssen 25% gezahlt werden. Bei 100M müssen 50% bezahlt werden.
§14 Die Zentralbank ist das zentrale Finanzgremium. Sie untersteht dem Bürgermeister bzw. dem Finanzminister oder dem zuständigen Betreuer. Sie ist berechtigt Kredite an private Unternehmen zu vergeben. Bei der Bank kann jeder ein Konto eröffnen.
§15 Folgende Berufe können nicht privatisiert werden: Jobcenter, Zeche, Zentralbank, Sicherheitsdienst, Reisebüro, Radio, Zeitung, Fernsehen, Internetcafé und der Freizeitpark. Selbstständige Unternehmen sind nur Ergänzungen des Angebotes der Mammutstadt.
§16 Die maximale Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Mammons legen die Betreuer und der Bürgerausschuss fest.